Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstehen und anwenden
Seit Mai 2018 ist die DSGVO als EU-weites Regelwerk in Kraft und ist zwingend anzuwenden.
Da die Strafen bei Datenschutzverletzungen drastisch erhöht wurden, sind schon aus diesem Grund grundlegende Kenntnisse sinnvoll, um Schaden abzuwenden - von einem drohenden Imageverlust einmal ganz abgesehen.
Dieser Kurs dient zur Sensibilisierung eines jeden, der Daten verarbeitet. Er dient nicht der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Da die Strafen bei Datenschutzverletzungen drastisch erhöht wurden, sind schon aus diesem Grund grundlegende Kenntnisse sinnvoll, um Schaden abzuwenden - von einem drohenden Imageverlust einmal ganz abgesehen.
Dieser Kurs dient zur Sensibilisierung eines jeden, der Daten verarbeitet. Er dient nicht der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Kursinhalte:
01 Warum Datenschutz - Worum geht es?
Die Verordnung besteht aus 11 Kapiteln und 99 Artikeln - das klingt viel, aber praktische Relevanz im Alltag haben, für die meisten von uns, nur Teile davon. Diese werden in den folgenden Kapiteln anhand von Praxisbeispielen näher behandelt.
02 Die fünf Grundprinzipien des Datenschutzes
Fünf Grundprinzipien durchziehen die DSGVO wie ein roter Faden. Wenn Sie diese kennen, gelingt Ihnen die Beurteilung datenschutzrelevanter Situationen leichter.
03 Grundlegende Datenverarbeitung
Im Grunde einfach - Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Verarbeitung auch rechtmäßig ist. Wann ist es aber rechtmäßig?
04 Rechte der betroffenen Personen
Das zentrale Anliegen des DSGVO ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Lassen sich Daten auf eine bestimmte, NATÜRLICHE Person zurückführen?
05 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Gemäß der DSGVO Artikel 30 ist letztlich das Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Aus dieser Verantwortung ergeben sich eine Reihe von Pflichten.
06 Der Datenschutzbeauftragte
Ab einer bestimmten Größe, bzw. Umfang und Art der Datenverarbeitung, kann ein Unternehmen verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen.
07 Zusammenfassung
Sie haben gelernt, dass mit der Datenschutz-Grundverordnung ein umfangreiches Regelwerk EU-weit die Belange des Datenschutzes regelt und dabei einen starken Fokus auf den Schutz der persönlichen Daten legt.
Methoden:
Trainingsvideos
Handouts
Quiz